It seems we have enough games to play right now, but a game I was looking forward too as well will be released next week. I haven't heard anything about Raven's Cry for some weeks now. That's not a good sign, I'm a little concerned.
Haven't pre-ordered yet as I didn't like TW2 that much. Will wait for some reviews. If it's any good I don't mind the 10% I could save by pre-ordering.There is never "enough games to play", thus I've preordered Raven's Cry ages ago.
It might. Not to hear anything from them for such a long time might as well mean that there are some (technical) problems.I've seen a few videos of Raven's Cry, and I think it might be decent.
Yeah, that's pirate material.It also has the best in-game song… ever. —> Hangin Willie
As you can see, the commercial register number, court and CEO is not the same:Amtsgericht Karlsruhe
Beschluss
In dem Insolvenzantragsverfahren der
TopWare Entertainment GmbH
Ottostraße 3
76275 Ettlingen
(AG Mannheim, HRB 703076),
vertreten durch:
Dirk Paul Hassinger (Geschäftsführer)
Rittnertstraße 36
76227 Karlsruhe
wird heute, am 08.09.2014, um 12.00 Uhr, zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhaltes angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Harald Kroth, Eisenbahnstraße 19-23, 77855 Achern, Tel.: 07841/7080, Fax: 07841/708301
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Halbsatz InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der Schuldnerin.
Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren Vermögen zu sichern und zu erhalten.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen; insoweit geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das schuldnerische Vermögen auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über (§ 22 Absatz 2 Satz 1 InsO). Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Der Schuldnerin wird hinsichtlich der von ihr geführten Aktiv- und Passivprozesse ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt und wird der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Harald Kroth Eisenbahnstraße 19 - 23, 77855 Achern ermächtigt, Aktiv- und Passivprozesse der Schuldnerin zu führen.
Damit geht die der Schuldnerin zustehende Prozessführungsbefugnis uneingeschränkt auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über ( vgl. BGH Urteil vom 16.05.2013, Az. IX ZR 332/12 = ZInsO 2013, 1516 = NZI 2013, 747 ).
Dieser Beschluss hat die in § 240 Satz 2 ZPO bezeichneten Wirkungen.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie ihm auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind. Bei Missachtung dieser Pflicht kann das Gericht die Schuldnerin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung laden, zwangsweise vorführen lassen oder in Haft nehmen (§ 22 Abs. 3, §§ 97, 98, 101 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin maßgebender Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen. Er hat ferner zu prüfen, ob das schuldnerische Vermögen die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 InsO).
Dieser Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung beim Amtsgericht Karlsruhe, Schlossplatz 23, 76131 Karlsruhe mit der sofortigen Beschwerde (schriftlich und eigenhändig unterzeichnet oder zu Protokoll der Geschäftsstelle) angefochten werden.
Karlsruhe, den 08.09.2014
Amtsgericht
I'm sure they try to save the company this way. But I am sceptical about this company.TopWare Interactive AG
Rittnertstraße 36
76227 Karlsruhe, Germany
Vorstandsvorsitzende (CEO):
Alexandra Constandache
Handelsregister: Amtsgericht Mannheim
HRB: 111109
Ust.Id: DE 813208721